Donnerstag, 30. August 2012

In Gedenken an Marwa El-Sherbini

Der Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini jährt sich am 01. Juli zum dritten Mal. Die Ägypterin wird als das erste Opfer eines anti-islamischen Angriffes in Deutschland begriffen.

Wie alles geschah…
Am 1. Juli 2009 hat der damals 28-jährige Alexander Wiens im Landgericht Dresden die ägyptische Apothekerin Marwa El-Sherbini mit 16 Messerstichen getötet. Elwy Ali Okaz, der Ehemann des Opfers, als er seine im dritten Monat schwangere Ehefrau retten wollteund selbst ebenfalls Messerstiche erlitt, wurde versehentlich von einem Polizisten mit dem Täter verwechselt und ins Bein geschossen. Kurz darauf habe er das Bewusstsein verloren.
Der Täter beleidigte die kopftuchtragende Marwa E. als „Islamistin“ und „Terroristin“, nachdem sie ihn auf einem Kinderspielplatz darum bat, die Schaukel für ihren kleinen Sohn frei zu machen. Er fuhr fort: Auch ihr kleiner Sohn werde, wenn er groß sei, ein Terrorist. Leute wie sie hätten in Deutschland nichts zu suchen. Daraufhin schreiteten einige Eltern auf dem Spielplatz ein und bewegten Marwa E. dazu die Polizei zu benachrichtigen.
Ende 2008 wurde Alexander W. zu einer Geldstrafe von 780 Euro wegen Beleidigung verurteilt. Er akzeptierte jedoch die Geldstrafe nicht. Die Staatsanwaltschaft legte aufgrund der milden Strafe der Richter und weiterer rassistischer und antimuslimischer Beleidigungen eine Berufung ein.
Im Verfahren am 1. Juli 2009 konnte Alexander W. seine Tatwaffe ungehindert in den Gerichtssaal mitnehmen. Sein Hass und seine Wut hatten ihn so verblendet, dass er 16 Mal in die schwangere Frau einstach. Marwa E. starb direkt am Tatort.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen fand der Prozess gegen Alexander W. vom 26. Oktober bis 11. November 2009 am Landgericht Dresden statt. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Hintergründe
Die gesonderte Stellung des Islams und der Muslime in Deutschland ist bekannt. Dem ethnischen Hintergrund der Einzelnen wird keine Beachtung geschenkt. Er tritt in den Hintergrund. Die Muslime werden nach ihrer Religionszugehörigkeit zusammengefasst und eingestuft. Man spricht von den Griechen, Italienern, Russen, Polen und den Muslimen. Dies kann als ein Prozess der doing nationality verstanden werden, einer konventionellen Betrachtung des Islams als eine Ethnizität.
Die Begriffe, die beim Stichwort Islam oder Muslime fallen, sind immer dieselben: Gewaltbereitschaft, Zwangsverheiratung, Kopftuchzwang oder nicht leistungsfähige muslimische SchülerInnen, durch die Deutschland in der PISA-Studie schlecht abschneidet. Vielfach werden diese auch als „Integrationsverweigerer“ bezeichnet. „Ihre“ Religion, sprich der Islam, gehöre nicht zu Deutschland.
Erzeugt werden diese Vorurteile und Stereotypen hauptsächlich durch die Medien , die Politik, die sich nicht entscheiden kann, ob der Islam zu Deutschland dazugehört oder nicht und durch bestimmte PolitikerInnen, die u.a. meinen, dass „Multikulti“ tot sei, aber gleichzeitig von Integrationsverweigerern sprechen. Stereotype werden ausgenutzt, um Wählerstimmen zu gewinnen und zur Profilierung der PolitikerInnen.

Muslime werden stereotypisiert und mit Vorurteilen abgewertet, wodurch Mauern zwischen der allgemeinen deutschen Bevölkerung und diesen errichtet werden. Dies spiegelt sich in der Studie „Wahrnehmung und Akzeptanz religiöser Vielfalt“ des Religionssoziologen Prof. Detlef Pollack wider. Im Ländervergleich Frankreich, Dänemark, Niederlande, Portugal und Deutschland ist herausgestellt worden, dass die deutsche Bevölkerung den wenigsten Kontakt zu Muslimen hat. Dadurch werden wiederum die eigenen Mauern nur noch bestärkt. So können mehr Vorurteile produziert und vorhandene bestärkt werden. Es ist ein Teufelskreis, der nie zu Ende zu gehen scheint.

Gedanken werden zu Taten
Marwa E. war eine Apothekerin. Ihr Ehemann Elwy Ali O. ist Stipendiat am Max-Planck-Institut für Zellbiologie. Sie haben eine Familie verkörpert, die dem verbreiteten Bild einer muslimischen Familie in Deutschland nicht entsprach. Trotz dessen waren sie in ihrem Alltag allein durch ihre Religion und ihrem ethnischen Hintergrund Diskriminierungen und Rassismus ausgesetzt. Diesem psychischen Druck sind viele Muslime in ihrem täglichen Leben unterworfen. Insbesondere muslimische Frauen fallen durch ihre Kopfbedeckung als Mitglied einer religiösen Gemeinschaft, auf. Allein ein Blick, Getuschel oder Gelächter können „kleine tödliche Stichwunden“ im Alltag erzeugen.

Nun hatte Marwa E. das Recht in Anspruch genommen, das der Staat ihr gegeben hat und auf die rassistischen Beleidigungen Alexander W.s, Anzeige erstattet.
Gleichzeitig wurden in der Zeit, wo die Prozesse stattfanden, auf den bekannten islamfeindlichen Internetseiten (PI-News, Grüne Pest, …) Hassbotschaften gegen Marwa E. veröffentlicht.

Die Folge war: der „E h r e n m o r d“ A l e x a n d e r W . s.
Als er den Mord beging, dachte er, dass er etwas Gutes für seine Nation tut. Durch diese Tat beabsichtigte er die „Ehre“ seiner Nation und seines Volkes zu retten. Anders Behring Breivik hatte mit seinem Massaker in Norwegen dasselbe im Sinn. Die Ursache warum sie dachten, dass sie gefährdet seien, liegt vor allem an den Medien, der Politik und den PolitikerInnen.
Ursprünglich sind die Motive jedoch ganz anders. Insbesondere Menschen wie Alexander W. (Arbeitsloser Lagerarbeiter) sind sehr stark damit gefährdet, die Lücken der Anerkennung und des Sozialprestiges, die durch das Scheitern im System entstanden sind, durch extreme Ideologien zu füllen. Er erhoffte sich ein Heldentum.
Das Modell Alexander W.s darf keineswegs auf ein Phänomen sozio-ökonomischer Schichten reduziert werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Polizist, der bei der Ermordung Marwa E.s missverständlich in das Bein des Ehemannes Elwy O.s schoss, möglicherweise dieselben Stereotype im Kopf hatte. Automatisch wurde „der Mann mit den schwarzen Haaren“ als Täter identifiziert.

Für die Zukunft…
Deutschland kennt die Folgen des Rassismus aus der eigenen Geschichte, sehr gut.
R a s s i s m u s t ö t e t !
Die NSU-Morde von 2000 bis 2006 und der Massaker von Anders Behring B. in Norwegen 2011 haben dies nochmal bestätigt.
Solche Taten, wie sie an Marwa E. verübt wurden, die NSU-Morde, der Massaker von Anders B., dürfen nie wieder passieren!
Dafür müssen sie vor der Vergessenheit bewahrt werden. Die Muslime und die Nicht-Muslime in der Gesellschaft müssen stärker in Kontakt zueinander treten. Damit „das Fremde“ zum Bekannten wird, müssen mehr und intensivere Dialoge geführt werden. Die Voraussetzung für einen Dialog ist das Interesse und die Bereitschaft zum Kennenlernen. Dabei sollten PolitikerInnen als Pioniere fungieren. Des Weiteren können Medien eine aufklärerische Funktion zum Islam und den Muslimen übernehmen.
Auf der anderen Seite müssen Muslime die Partizipationsmöglichkeiten in verschiedensten Bereichen der Gesellschaft wahrnehmen, um den Prozess des Sich-Kennenlernens auf diese Weise zu fördern. Zugleich tragen sie zur Entwicklung des Landes bei. So lautet ein Ausspruch (Hadith) des Propheten Mohammed (Friede und Segen auf ihn):
„Der Beste unter euch ist derjenige, der der Menschheit am nützlichsten ist.“
Der Islam selbst fordert die Muslime auf, aktiv die Gesellschaft mitzugestalten.

Dadurch können Vorurteile und Stereotype abgelegt, d.h. die Mauern im Kopf zerstört werden. Nur so kann in Deutschland eine gesunde Gesellschaft entstehen.

1 Z.B. durch islamfeindliche Seiten, in denen gezielt Spins erzeugt werden oder durch verzerrte und überspitzte Medienberichterstattung
2 Gemeint ist hier ein bestimmter Code, der im Unterbewusstsein abgespeichert wird

Das Grundgesetz und seine Mütter

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist 63 Jahre alt. Mit der Präambel „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […]“ wurde am 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet, welches als Fundament der Bundesrepublik Deutschland dient. Konrad Adenauer, der damalige Präsident des Parlamentarischen Rats bezeichnete diesen historischen Moment als „ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes.“ Doch wie entstand das Grundgesetz? Warum heißt es „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“? Und wer sind die sogenannten „Mütter des Grundgesetzes“?

Das Grundgesetz (GG) bildet die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht aus 146 Artikeln. Darunter beziehen sich 19 Artikel auf die Grundrechte des Menschen (Art. 1-19).
Nach dem Weltkrieg II wollten die westlichen Alliierten ein Deutschland errichten, das politisch und wirtschaftlich stabil ist, um dieses v.a. als Bundesgenosse auf ihre Seite gegen die Sowjetunion zu ziehen („Kalter Krieg“). So wurden die Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungsgebiete damit beauftragt, eine Verfassung für einen Weststaat zu konzipieren. Dafür wurde der Parlamentarische Rat gebildet, der am 1. September 1948 in Bonn mit 65 stimmberechtigten Abgeordneten seine Arbeit aufnahm. Die Herausforderung war groß: Die Weimarer Republik war gescheitert und das Leid durch den Nationalsozialismus war noch sehr frisch.

Der provisorische Staat
Nach Ende des Krieges strebten die Alliierten einen deutschen Einheitsstaat an, welcher durch die ideologischen Gegensätze der Siegermächte nicht realisiert werden konnte. Aufgrund dessen sollte die Verfassung zunächst einen provisorischen Charakter haben. Um dies zu kennzeichnen wurde sie nicht „Verfassung“, sondern „Grundgesetz“ genannt und dies wurde deshalb nicht von einer Nationalversammlung, sondern von einem Parlamentarischen Rat ausgearbeitet werden. Damit das GG nicht als endgültig wirken sollte, gab es keine Volksabstimmung. Nach Wiedervereinigung würde man sich auf eine neue Verfassung für das geeinigte Deutschland einigen.
Am 8. Mai 1949 wurde das GG mit 53 zu 12 Stimmen vom Parlamentarischen Rat verabschiedet und fand mit der Zustimmung der Westalliierten seine Gültigkeit.
Als am 3. Oktober 1990 die DDR und BRD wieder vereint waren, wurde das GG übernommen, weil es die westlichen Grundentscheidungen wie Bundesstaat, Sozialstaat, Republik und Demokratie beinhaltete.

Die Mütter des GG
Unter den 65 Abgeordneten des Parlamentarischen Rates, gab es vier Frauen, die für die Verankerung des Schutzes von Familie und Ehe und die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gekämpft haben. Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel verdankt die Bundesrepublik den Absatz 2 des Artikels 3 „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ Diesem gingen viele Diskussionen voraus, da es zur damaligen Zeit keine Selbstverständlichkeit darstellte.
Frieda Nadig (SPD) gehörte dem Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates an und war von 1949 bis 1961 Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Sie setzte sich zusammen mit Helene Weber (CDU) für Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ein. Ihr Einsatz war jedoch ohne Erfolg.
Des Weiteren plädierte sie für die Gleichstellung von unehelichen mit ehelichen Kindern. Auch hier musste sie sich auf viele Diskussionen mit ihren männlichen Kollegen einlassen. Doch diesmal gelang es ihr Art. 6 Abs. 5 in das GG einzuführen, in dem es heißt: „Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“
Sie kämpfte konsequent für die Umsetzung des Gleichberechtigungsartikels. Deshalb bemühte sie sich um eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hinzu kommen die Abschaffung des „Letztentscheidungsrechts“ des Ehemannes bei ehelichen und familiären Angelegenheiten (1957), Fragen der Sozialordnung und des Staatsbürgerrechts für Frauen, die mit Ausländern heiraten. Gleichzeitig kümmerte sie sich um die Not der vertriebenen Deutschen und um die Kriegsopfer.

Elisabeth Selbert (SPD) war eine Juristin, die sich für ein unabhängiges Rechtswesen einsetzte. Sie forderte ein oberstes Gericht zur Kontrolle der politischen Gremien, wodurch das Bundesverfassungsgericht entstand. Außerdem formulierte sie den Gleichheitsgrundsatz und verlangte die Aufnahme dessen in das GG.
In den Verhandlungen musste sie zunächst Frieda Nadig überzeugen. Die beiden Frauen Helene Weber und Helene Wessel, sowie die restlichen Mitglieder des Parlamentarische Rats bevorzugten die Formulierung der Weimarer Verfassung: „Männer und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“. So wurde die Formulierung Selberts vom Grundsatzausschuss und anschließend vom Hauptausschuss abgelehnt. Daraufhin initiierte sie zusammen mit dem Frauensekretariat der SPD, den überparteilichen Frauenverbänden, Kommunalpolitikerinnen und weiblichen Berufsverbänden, öffentliche Proteste. So konnte sie den Parlamentarischen Rat überzeugen und das Gleichheitsgrundsatz wurde im GG verankert. Die Konsequenz für sie war jedoch, dass es zu einem Bruch mit der Partei kam, weshalb sie sich aus der Politik und dadurch vom Hessischen Landtag zurückzog.

Helene Weber (CDU) studierte Romanistik, Philosophie, Volkswirtschaft und Geschichte. Sie war Mitglied im Ausschuss für Wahlrechts- und Grundsatzfragen. Zudem war Weber im Präsidium des Parlamentarischen Rats als Schriftführerin tätig und von 1949 bis zu ihrem Tod im Jahr 1962 war sie Mitglied des Deutschen Bundestags und beteiligte sich auch in europäischen Gremien. Darüber hinaus hatte sie viele Leitungsämter in der katholischen Frauenbewegung inne. Hinzu kommt der Vorsitz im Muttergenesungswerk und in der CDU-Frauenunion, die sie mitgründete.
Ihr Hauptthema war der Schutz von Ehe und Familie und Elternrecht (Art. 6 und 7). So organisierte sie in diesem Rahmen viele Petitionen, mit der sie den Parlamentarischen Rat erreichte. Auch sie setzte sich wie Frieda Nadig für Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ein, jedoch ohne Erfolg. Außerdem kämpfte sie zusammen mit Helene Wessel für den Art. 6 Abs. 4 des GG: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

Helene Wessel (Zentrumspartei) setzte sich ebenso wie Helene Weber für die Ehe und Familie ein. In der Nachkriegszeit stiegen die Scheidungsraten an, es gab viele ledige Mütter und „unvollständige Familien“, weshalb sie sich für einen besonderen Schutz des Staates für Ehe und Familie aussprach. So sollte dies auch im GG festgeschrieben werden. Deshalb kämpfte sie für die Verankerung des Art. 6 Abs. 4: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“.
Wessel lehnte die Endabstimmung des GG am 8. Mai 1949 ab, weil sie zur Kennzeichnung des demokratischen Staats, für eine Volksabstimmung war. Außerdem forderte sie die Formulierung des Elternrechts als Naturrecht. Auf Grund dessen verweigerte sie aus Gewissensgründen ihre Zustimmung für das Grundgesetz.
1951 gründete Wessel zusammen mit Gustav Heinemann die „Notgemeinschaft zur Rettung des Friedens in Europa“, die später zur Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP) werden sollte. Nach der Auflösung der Partei im Jahr 1957, tritt sie der SPD bei.
Jede dieser vier Frauen kämpfte für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, für den Schutz von Ehe und Familie und für das Engagement der Frauen in der Politik. Sie bemühten sich mehr Frauen für die Politik zu begeistern. Einerseits appellierten sie an ihre männlichen Kollegen, dass Frauen auch in der Politik tätig sein können und andererseits an Frauen, die politisch mehr wagen sollten.

Hayat hikayeleri

Bosuna bir insan bir Hikaye denilmiyor. Hic ummadigin insanlarin ne hikayeleri, ne dertleri, ne acilari var. O insanlar icin aksam yataga girmek ne zor olsa gerek. Gece hic bitmeyen bir iskence ve ertesi gün „normal“ yasantiya devam. Yinede Hayata devam edebilme cabasi. Herseyi bosverip gamsizlasmak, birakip gitmek caremi acaba…

Acimi satin alamazsiniz!

Acisi büyüktür Hayriye hanimin. Daha bir kac gün önce oglunu Yaradana teslim etmisti. Bir catisma sonucu Teröristler tarafindan vurulup sehid edilmisti oglu Yilmaz.

Yilmaz 21 yasinda bir genc adam ve evin tek ogluydu. Onun ölüm haberi bütün aileyi derin bir aci ve kedere bogmustu. Yakinlari büyük bir caresizlikle teselli etmeye calisiyordu Sönmez ailesini ama nafile.

„Icim yaniyor“ diye haykiriyordu Hayriye hanim. Yanaklarindan süzülüp akan her gözyasi bagrinda yanan ates karsisinda buhar olup gidiyordu.
O günden sonra yemeden icmeden kesilmisti. Artik hic birsey eskisi gibi olmayacakti. Eskisi gibi ogluna sarilamayacakti, öpemeyecekti, koklayamacakti. Gülmek, sevinmek, oynamak Hayriye hanim icin artik haramdi.

Ölüm haberinin üzerinden cok gecmeden Baskbakan Sönmez ailesinin kapisini caldi.
Taziyseni bildirmek ve duydugu büyük aciyi dile getirmek icin Hayriye Hanima yaklasti. Hayriye hanim cehresinde anadolulu kadinlara has bir asillik ve erdemlik tasiyordu.

Sanki günlerdir bu ani bekliyormus gibiydi. Icindeki bütün gücü topladi. Hüzün ve aci dolu bakislarini Basbakana yöneltti ve “Oglum neden öldü?” diye sordu. Basbakan önceden ezberleyip hazirlanmis gibi “Oglunuz vatan icin sehid oldu” diye cevap verdi. Hayriye hanim kaslarini catti. Bakislari sertlesti.
“Oglum neden öldü?!”

“Bakin acinizi anliyorum ama oglunuz onurlu bir mücadelede vatani icin can verdi.”

“Basbakan bey! Oglum neden öldü?”

“Vatanimiz oglunuza ve size minnettar. Sizi magdur birakmyacagimizdan kuskunuz olmasin.”

“Basbakan bey, acimi satin alamazsiniz!”

“...?!”

“Bize vatan anadir dendi. Bize böyle ögrettiler. Bu vatan nasil bir anadirki evlatlarini ölüme gönderiyor? Gerekirse evladi icin ölen ana degilmidir?”

“Bakin...”

“Evladi ölen ananin bagri yanikdir. O halde bu vatanin da bagri yanikdir. Bana bakin basbakan bey bana bakin. Siz bakin. Iyi bakin. Karsinizda vatan duruyor.”

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